Der Beschuldigte bat den Polizeibeamten um Anweisungen darüber, was er gegen allfällige Drohungen unternehmen solle. Eine Antwort-E-Mail befindet sich nicht bei den Akten. In der E-Mail vom 21. Dezember 2009 (nach der Aufnahme) informierte der Beschuldigte den Polizeibeamten darüber, dass der Privatkläger ihn bei Ablehnung von dessen Angebot damit «erpresst» habe, dass er erzählen werde, dass er das Auto für seine Sekretärin, eine «Schlampe», geleast habe. Ausserdem habe er gesagt, wenn dann die Endabrechnung käme, würde er (der Beschuldigte) dafür dick bezahlen müssen, aber nicht mit Geld, sondern anders.