Das Urteil ist in diesem Punkt aufzuheben und die Sache zur Abklärung des Sachverhalts und zu neuer Entscheidung zurückzuweisen. Dass der Angeklagte dabei zum von ihm erzielten Einkommen (Art der Einkommen, Schuldner, etc.) sowie zu seinem Lebensaufwand eingehend zu befragen ist, ergibt sich aus den vorstehenden Erwägungen. 4. Abteilung, 6. Mai 2011 (21 11 15) |