Das Gericht ist bei der Bemessung des Tagessatzes einer Geldstrafe unter Beachtung der Anforderungen von Art. 34 Abs. 2 StGB von Amtes wegen zur Erforschung der materiellen Wahrheit verpflichtet. ====================================================================== Aus den Erwägungen: Das Gebot der Erforschung der materiellen Wahrheit verpflichtet die für die Tatsachenfeststellung verantwortlichen staatlichen Organe - nicht aber den Beschuldigten, den Verteidiger oder den Geschädigten - ihre gesamte Tätigkeit in objektiver Weise zu erfüllen.