Dies geschah erst im Oktober 2011 (Beratungsprotokoll vom 31.10.2011) und ist deshalb vorliegend unbeachtlich. Den Beratungsprotokollen aus dem vorliegend massgeblichen Zeitraum bis Ende August 2011 sind weder Hinweise auf eine Beratung noch auf eine Aufklärung bezüglich der Stellensuche im Ausland zu entnehmen. Es ist den Akten nicht zu entnehmen, dass durch das RAV konkret die Möglichkeiten bei Bewerbungen im Ausland oder Folgen eines allfälligen Wegzugs ins Ausland thematisiert worden wären.