Bei den weiteren Bemühungen um Stellen im Ausland handelte es sich oft um schriftliche Bewerbungen, einige Male sprach der Beschwerdeführer aber auch persönlich vor, beispielsweise am 10. Januar 2011 bei D, München, oder am 11. Januar 2011 bei E München Wien (Formular Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen Januar 2011). Spätestens als der Wohnsitz des Beschwerdeführers zur Diskussion stand, wäre eine umfassende Aufklärung und Beratung über die Modalitäten einer Stellensuche im Ausland angezeigt gewesen.