Er ist gelernter Landwirt und führte bis ins Jahr 2000 selbständig eine Schweinezucht sowie einen landwirtschaftlichen Betrieb. Die von 2000 bis 2012 ausgeübte unselbständige Tätigkeit als landwirtschaftlicher Berater für Schweinezucht ist ihm gemäss gutachterlicher Einschätzung lediglich um Umfang von sechs Stunden pro Tag bzw. in einem Pensum von 70 % zumutbar. Die Stelle als langjähriger Mitarbeiter der A GmbH steht ihm jedoch nicht mehr zur Verfügung, da das Arbeitsverhältnis aus wirtschaftlichen Gründen per 31. Mai 2012 gekündigt wurde.