| | Entscheid: | Aus den Erwägungen: 5. 5.1. Der bei Verfügungserlass (22.3.2013) fast 64-jährige Beschwerdeführer bringt sodann vor, dass ihm die Stelle als Berater bei der A GmbH per 31. Mai 2012 gekündigt wurde. Er habe in der Folge versucht, als selbständiger landwirtschaftlicher Berater für Schweinezucht tätig zu werden, was jedoch aufgrund des kleinen und hart umkämpften Marktes nicht gelungen sei. Es sei ausgeschlossen, dass er in der ihm verbleibenden Aktivitätsdauer sowie unter Berücksichtigung seiner limitierten Arbeitsfähigkeit einen Arbeitgeber finden könne. Aufgrund der daraus resultierenden vollständigen Erwerbsunfähigkeit stehe ihm eine ganze Invalidenrente zu.