Ein Arbeitgeber sei vom Begriff her jemand, der seinem Arbeitnehmer Arbeit gebe. Erfülle der Arbeitnehmer diese Aufgabe, erhalte er dafür einen Lohn. Tatsache ist indes, dass die B AG während Jahren A unter dem Titel "Gehalt" Jahresentschädigungen ausgerichtet hat. Es trifft nicht zu, dass die B AG nicht die Arbeitgeberin von A sein könne, denn es ist durchaus Praxis und im wirtschaftlichen Verkehr üblich, dass die juristische Person dem Inhaber der Firma für seine Tätigkeit Lohn ausbezahlt.