gültig ab 1.1.2014). Wie aus den edierten Buchhaltungsunterlagen der B AG der Jahre 2007 bis 2011 ersichtlich ist, hat die B AG in ihren Erfolgsrechnungen die Entschädigungen an A stets als Salär (salary) verbucht. Der Erfolgsrechnung wurden jeweils auch namhafte Sozialversicherungsbeiträge (salaries and social security charges) belastet. Die in der Erfolgsrechnung verbuchten Saläre an A stimmen mit den Aufrechnungen der Ausgleichskasse (nach Abzug des Freibetrages für Altersrentner) überein. Für die von der B AG ausgerichteten Saläre gilt A – wie bereits gesagt – als Arbeitnehmer.