Erwerbsort entstehen häufig bei Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, welche Organfunktion haben oder in leitender Stellung bei Kapitalgesellschaften mit Sitz in der Schweiz tätig sind oder bei Personen, deren Berufstätigkeit sich teilweise im Ausland und teilweise in der Schweiz abspielt, ohne dass eine eindeutige räumliche Abgrenzung möglich ist. Der Erwerbsort Schweiz ist in all diesen Fällen dann anzunehmen, wenn sich der Mittelpunkt des wirtschaftlichen Sachverhalts, welcher der Tätigkeit erwerblichen Charakter verleiht, im Inland befindet (Käser, a.a.O., N 1.35).