18bis BdBSt, heute Art. 14 DBG). Eine die Besteuerung nach dem Aufwand ausschliessende Erwerbstätigkeit in der Schweiz übt aus, wer hier einem irgendwie gearteten Haupt- oder Nebenberuf nachgeht und daraus im In- und Ausland Einkünfte im Sinn der Art. 17 (Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit) und 18 DBG (Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit) erzielt. Dies trifft insbesondere zu auf Künstler, Wissenschaftler, Erfinder, Sportler und Verwaltungsräte, die in der Schweiz persönlich zu Erwerbszwecken tätig sind. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf die Besteuerung nach dem Aufwand (Kreisschreiben der Eidg. Steuerverwaltung Nr. 9 betreffend