In den Akten finden sich entsprechende Bestätigungen aus den Jahren 2004 und 2011 für Auftritte in Griechenland. Diese Dokumente hat die B AG selber bei der Ausgleichskasse eingeholt und darin bescheinigen lassen, dass A als entsandter Arbeitnehmer den Rechtsvorschriften der Schweiz unterstehe und in einem anderen Staat (i. c. Griechenland) keine Beiträge zu zahlen habe. In den Bestätigungen wurde die B AG als Arbeitgeberin angegeben, die das Arbeitsentgelt und die Sozialversicherungsbeiträge des entsandten Arbeitnehmers bezahlt.