Anlässlich einer von der Ausgleichskasse durchgeführten Kontrolle stellte der Revisor fest, dass die Unternehmung in den Jahren 2007 bis 2011 auf dem Konto 4000 "Gehalt von A" jeweils Jahreslöhne dem Aktionärskonto (Konto 2015) gutgeschrieben hatte, ohne diese der Ausgleichskasse zu deklarieren. Die Ausgleichskasse forderte bei der B AG für die Abrechnungsperiode vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2011 paritätische Sozialversicherungsbeiträge von total Fr. 47'518.70 (einschliesslich Verwaltungskosten und Verzugszinsen) nach. Die Beiträge betreffen ausschliesslich nicht abgerechnete Löhne von A in Höhe von Fr. 343'402.-- (nach Abzug des jährlichen Freibetrags für Altersrentner).