Er hat seit 1965 Wohnsitz in Z und wird dort sowohl für die Staats- und Gemeindesteuern als auch die direkte Bundessteuer nach dem Aufwand pauschal besteuert. Seit 1997 ist er Präsident des Verwaltungsrats mit Kollektivunterschrift zu zweien der B AG, die ihren Sitz in Y hat. Anlässlich einer von der Ausgleichskasse durchgeführten Kontrolle stellte der Revisor fest, dass die Unternehmung in den Jahren 2007 bis 2011 auf dem Konto 4000 "Gehalt von A" jeweils Jahreslöhne dem Aktionärskonto (Konto 2015) gutgeschrieben hatte, ohne diese der Ausgleichskasse zu deklarieren.