Dieses sog. Bestimmungsprinzip wurde in N 2034 der Wegleitung über den Bezug der Beiträge in der AHV, IV und EO (WBB; Stand: 1.1.2008) aufgenommen, wobei ergänzt wurde, dass aus Gründen der praktischen Durchführung auch bei nachträglichen Lohnzahlungen auf den Zeitpunkt der Auszahlung oder Gutschrift abgestellt werden könne (Realisierungsprinzip). Einschränkend werden in der Wegleitung Ausnahmen aufgeführt, für welche auf jeden Fall das Bestimmungsprinzip gilt.