O., N 3.28). Davon zu unterscheiden ist jedoch die für die Versicherungsunterstellung entscheidende Frage der Ausübung einer Erwerbstätigkeit (sog. Erwerbsortprinzip, vgl. dazu auch Forster, AHV-Beitragsrecht, 2007, S. 54 N 12). Dies ist der Ort, wo sich der Mittelpunkt des wirtschaftlichen Sachverhalts befindet, der dieser Tätigkeit erwerblichen Charakter verleiht (AHI 1994 S. 134 E. 6b; vgl. auch Käser, a.a.O., N 1.35 f. mit weiteren Hinweisen). Hier ist unstreitig, dass die im Jahr 2008 realisierten Honorareinnahmen von EUR 883.25 aus dem Verkauf eines Fachbuchs aus der Periode vom 31. Dezember 2006 bis 31. Dezember 2007 stammen (vgl. Abrechnung Verlag).