Die Rechnungen sind an die Praxis E in W, adressiert und lauten auf "Für die ärztliche Vertretung in der Praxis E in W". Die Einnahmen aus dem Bücherverkauf sind durch die Abrechnung des Fachverlags F in Deutschland ausgewiesen. Was die ärztliche Vertretungstätigkeit betrifft, ist aus den neu aufgelegten Unterlagen ersichtlich, dass diese Tätigkeit in Deutschland ausgeübt wurde. Zwar deklarierte der Beschwerdeführer gegenüber der Steuerbehörde, dass die Vertretungstätigkeit vom Hauptwohnort Z aus betrieben wurde, erklärte aber auch, dass ihm hierzu keine feste Einrichtung zur Verfügung stehe.