Sodann sei das Honorar von EUR 883.25, das er für den Verkauf von Büchern in Deutschland im Jahr 2008 vereinnahmt habe, ebenfalls der Auslandtätigkeit zuzuordnen. 3.5.2.2. Gemäss der Beilage zur Steuerdeklaration ergibt sich der Nettoertrag von EUR 2'283.91 aus dem Total zweier Einnahmequellen (Vertretungstätigkeit: EUR 9'975.--; schriftstellerische Tätigkeit: EUR 883.25) und Abzug der Gesamtauslagen von EUR 8'574.34. Für den lückenlosen Nachweis der Einnahmen aus der Vertretungstätigkeit liegen drei Rechnungen vor. Die Rechnungen sind an die Praxis E in W, adressiert und lauten auf "Für die ärztliche Vertretung in der Praxis E in W".