Auch diese Tätigkeiten habe er ausnahmslos in Deutschland bei seinen alten Patienten ausgeübt, was aus den quartalsweise erstellten Rechnungen und den hohen Fahrtkosten erkenntlich sei. Er habe die Honorare nicht den Patienten selber in Rechnung gestellt, sondern der Arztpraxis in Deutschland, bei der er seine Vertretungstätigkeit auch vor Ort ausgeübt habe. Sodann sei das Honorar von EUR 883.25, das er für den Verkauf von Büchern in Deutschland im Jahr 2008 vereinnahmt habe, ebenfalls der Auslandtätigkeit zuzuordnen.