Das Beitragsstatut (Arbeitnehmende oder Selbständigerwerbende) wird aufgrund des nationalen Rechts desjenigen Staats bestimmt, in welchem die jeweilige Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Bei einer in Frankreich und in der Schweiz erwerbstätigen Person beispielsweise ist für die in Frankreich ausgeübte Tätigkeit gemäss dem französischen Recht und für die in der Schweiz ausgeübte Tätigkeit nach dem AHVG (Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung; SR 831.10) zu bestimmen, ob es sich um eine selbständige oder eine unselbständige Erwerbstätigkeit handelt.