Im Rahmen der internationalen Steuerausscheidung wurde mit Ausnahme der Nebeneinkünfte (Fr. 3'628.--) das gesamte Erwerbseinkommen Deutschland zugewiesen und dort besteuert. Gestützt auf die AHV-Meldung erfasste die Ausgleichskasse Luzern Prof. A als Selbständigerwerbenden und setzte seine persönlichen Beiträge für das Jahr 2008 aufgrund eines Einkommens von Fr. 233'800.-- (Fr. 250'612.-- abzüglich Rentnerfreibetrag von Fr. 16'800.--) auf Fr. 22'821.60 (einschliesslich Verwaltungskosten) fest. Gegen diese Verfügung liess Prof. A Einsprache erheben.