Für das Verlängerungsjahr wurde ein neuer Dienstvertrag abgeschlossen und Prof. A neu als Unselbständigerwerbender an der Universitätsklinik B angestellt. Er ist deutscher Staatsangehöriger und hat per 1. August 2007 seinen Wohnsitz nach Z (Schweiz) verlegt. Mit der Beendigung der selbständigen Tätigkeit per 31. März 2006 erfolgte eine Zusammenstellung der Abrechnungen, Ausgaben und Honorarzahlungen, die im Auftrag der Universitätsklinik B durch die D GmbH vorgenommen wurde. In der Steuererklärung 2008 des Kantons Luzern deklarierte Prof. A nebst Einkünften aus unselbständiger Erwerbstätigkeit (Fr. 144'973.--) ein Einkommen aus selbständigem Haupterwerb von Fr. 246'984.--.