Krankenversicherung und Wohngemeinde würden einen Teil der Pflegeleistungen vergüten. Gemäss Ziffer 6 des Wohn- und Betreuungsvertrags wird die ärztliche Betreuung durch den Haus- oder Belegarzt wahrgenommen. Die Arzt-, Medikamenten- und Therapiekosten werden dem Bewohner direkt in Rechnung gestellt und können über die persönliche Krankenversicherung abgerechnet werden. Gestützt auf die Beweisauskunft des Zentrumsleiters des Betagtenzentrums D sowie den Wohn- und Betreuungsvertrag vom 3. Mai 2012 ist somit davon auszugehen, dass Dr. E als Hausarzt des Beschwerdeführers die Funktion eines Gatekeepers wahrnehmen kann.