Gemäss Ziffer 6 des Wohn- und Betreuungsvertrags zwischen dem Betagtenzentrum D und dem Beschwerdeführer vom 3. Mai 2012 sind folgende Grund- und Betreuungsleistungen inbegriffen: Vollpension, Bewohnerbetreuung und Aktivierung, Mitbenützung der allgemeinen Infrastruktur, Besorgung der privaten Wäsche, ohne chemische Reinigung, Gehhilfen, Rollstuhl, Anlässe und Veranstaltungen, die allen Bewohnerinnen und Bewohnern angeboten werden. Weiter ist vorgesehen, dass die erbrachten Pflegeleistungen gemäss KVG mit einem schweizerisch anerkannten Erfassungs- und Abrechnungssystem ermittelt werden. Krankenversicherung und Wohngemeinde würden einen Teil der Pflegeleistungen vergüten.