Die Verlegung kann zeitlich befristet in jedem Fall frühzeitig mit dem Bewohner, den Angehörigen und dem behandelnden Arzt abgesprochen werden. Eine Verlegung aus gesundheitlichen Gründen unterliegt nicht der Kündigungsfrist. Gemäss Ziffer 6 des Wohn- und Betreuungsvertrags zwischen dem Betagtenzentrum D und dem Beschwerdeführer vom 3. Mai 2012 sind folgende Grund- und Betreuungsleistungen inbegriffen: Vollpension, Bewohnerbetreuung und Aktivierung, Mitbenützung der allgemeinen Infrastruktur, Besorgung der privaten Wäsche, ohne chemische Reinigung, Gehhilfen, Rollstuhl, Anlässe und Veranstaltungen, die allen Bewohnerinnen und Bewohnern angeboten werden.