Sowohl aus dem durch F aufgelegten Organigramm als auch aufgrund des Internetauftritts des Betagtenzentrums D (…) geht hervor, dass es sich beim Haus Y des Betagtenzentrums D um ein Wohn- und nicht um ein Pflegeheim handelt. Laut Ziffer 4 des Wohn- und Betreuungsvertrags erklärt sich der Bewohner durch Unterzeichnung des Wohn- und Betreuungsvertrags damit einverstanden, dass er aus gesundheitlichen Gründen in eine spezialisierte Abteilung eines Betagtenzentrums der Stadt Z verlegt werden kann. Die Verlegung kann zeitlich befristet in jedem Fall frühzeitig mit dem Bewohner, den Angehörigen und dem behandelnden Arzt abgesprochen werden.