In einem Pflegeheim bestehe diese Möglichkeit nicht mehr zur Genüge, da dieses der umfassenden Pflege und Betreuung pflegebedürftiger Menschen diene. Medizinisch geschultes Personal stehe in Pflegeheimen rund um die Uhr für die Dokumentation, Untersuchung, Behandlung und Pflegemassnahmen zur Verfügung. Dadurch und durch das Abhängigkeitsverhältnis des Versicherten zum Pflegeheim und zum Pflegepersonal bestehe keine Wahlfreiheit des Patienten mehr, die mit einer Situation ausserhalb des Pflegeheims vergleichbar sei. Auch sei die Möglichkeit des Hausarztes, auf die Behandlungskosten Einfluss zu nehmen, nach Eintritt ins Pflegeheim nicht mehr im gleichen Ausmass vorhanden.