Sie macht geltend, das Ziel des Hausarztmodells sei die Kostendämmung, die nur gewährleistet werden könne, wenn der Hausarzt als Gatekeeper immer die erste Anlaufstelle für medizinische Dienstleistungen sei und die medizinische Grundversorgung seiner Patienten vollumfänglich übernehmen könne. Dies bedeute, dass durch die Zulassung des C-Modells durch den Gesetzgeber den Versicherern implizit auch die Möglichkeit eingeräumt worden sei, allfällige weitere Erfordernisse (als der Wohnsitz im C-Einzugsgebiet) soweit notwendig und zweckmässig aufzustellen. Um entsprechende Kostenersparnisse zu realisieren seien weitere, flankierende Massnahmen notwendig.