a Anhang CM), bei Aufenthalt der C-Versicherten in einem Pflegeheim, der Pflegeabteilung eines Altersheims oder eine Abteilung für chronisch Kranke eines Akutspitals (Ziffer 6.2 lit. b Anhang CM), bei langandauerndem Aufenthalt von mehr als drei Monaten in einem Akutspital, einer psychiatrischen Klinik oder einer Rehabilitationsklinik (Ziffer 6.2 lit. c Anhang CM), bei Auslandaufenthalten der C-Versicherten von mehr als drei Monaten (Ziffer 6.2 lit. d Anhang CM), in allen andern Fällen, bei denen der C-Arzt keinen oder nur geringen Einfluss auf die Behandlung nehmen kann (Ziffer 6.2 lit. e Anhang CM) sowie bei wiederholtem unbegründetem Wechsel des C-Arztes (Ziffer 6.2