Sie basiert auf dem Hausarztmodell. Der von den C-Versicherten gewählte Hausarzt stellt in allen Gesundheitsfragen die umfassende Betreuung und Beratung der C-Versicherten sicher (Ziffer 1.1 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen Anhang C, Ausgabe 1.1.2013, nachstehend Anhang CM genannt). Die versicherte Person verpflichtet sich unter anderem, grundsätzlich Behandlungen und Untersuchungen durch den bezeichneten C-Arzt durchführen oder sich durch diesen an andere Leistungserbringer überweisen zu lassen. Sie tragen damit zu einer kostenbewussten medizinischen Versorgung bei (Ziffer 1.2 Anhang CM).