Ausserdem sei erwähnt, dass das Fortschreiten einer Psoriasisarthropathie prospektiv wissenschaftlich nicht gesichert ist. Die Dauer des Zustands ab Beginn der Hauterkrankung Psoriasis bis zum Befall eines oder mehrerer Gelenke und der Funktionseinschränkung eines Gelenks ist unbekannt und nicht voraussehbar. Wie sich denn auch zeigte, verschlimmerte sich der Gesundheitszustand des Gesuchstellers erst im Jahre 2010 wesentlich. Diesfalls hat er seine Gesundheitsverschlechterung jedoch im Rahmen einer Neuanmeldung geltend zu machen, worauf die Gesuchsgegnerin zutreffend hinweist.