Dies darum, weil die Arthralgien im damaligen Zeitpunkt keine zusätzlichen Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit des Gesuchstellers zeitigten. Dies zeigt sich nur schon daraus, dass Dr. B in ihrem Bericht vom 8. Februar 2012 festhielt, dass erst im Jahr 2010 – mithin nach Verfügungserlass – progredient entzündliche Fingergelenksarthritiden mit Daktylitiden und Schwellungen der Handrücken mit starker Beeinträchtigung beider Handfunktionen auftraten. Gar erst im Frühsommer 2011 kamen 27 Synovitiden an Händen und Füssen und an den oberen Sprunggelenken beidseits sowie Spondylarthritiden an den Intervertebralgelenken LWK5/SWK1 beidseits hinzu.