Die Entwicklung dieser Krankheit ist schleichend und eine Diagnosestellung oft schwierig bzw. zu Beginn der Erkrankung sogar kaum möglich. Aufgrund der Akten und der Beschwerden im Zeitpunkt der Verfügung sowie angesichts des Verlaufs der Psoriasisarthropathie muss mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass diese bei Verfügungserlass am 23. November 2009 mindestens in ihren Anfängen bestanden hat. 5.3. Diesfalls handelt es sich um eine neue zusätzliche Diagnose und nicht um eine andere Würdigung der zu jener Zeit bekannten Beschwerden. Die Arthralgien sind nur ein Teil bzw. Prodromalleiden der Psoriasisarthropathie, decken aber nicht das ganze Beschwerdebild ab.