Dies ist nicht zu beanstanden und selbst die Gesuchsgegnerin bestreitet das tatsächliche Vorliegen derselben nicht. 5. 5.1. Aus den vorerwähnten, vor der Verfügung vom 23. November 2009 erstellten Arztberichten ist zu entnehmen, dass keiner der Ärzte eine Psoriasisarthropathie diagnostizierte. Dr. C hielt in seinen Arztberichten vom 8. Juni und 19. September 2008 lediglich rezidivierende Arthralgien und Schwellungsgefühle in den Händen fest. Auch Dr. D sprach in seinem Gutachten vom 28. April 2010 von ätiologisch unklaren Polyarthralgien an den oberen und unteren sowie grossen Gelenken, da kein rheumatologisch fassbares Korrelat im Sinn einer weichteil-rheumatischen Symptomatik bestand.