| | Entscheid: | A, geboren 1955, meldete sich am 16. April 2008 bei der Invalidenversicherung wegen Rückenschmerzen und Bandscheibenproblemen zum Rentenbezug an. Nach zahlreichen Abklärungen verneinte die IV-Stelle mit Verfügung vom 23. November 2009 bei einem Invaliditätsgrad von 18 % einen Rentenanspruch. Die dagegen erhobene Verwaltungsgerichtsbeschwerde wies das damalige Verwaltungsgericht Luzern mit Urteil S 10 21 vom 7. März 2011 ab. Dieses Urteil erwuchs in Rechtskraft. Mit Gesuch vom 14. Februar 2012 beantragte der Rechtsvertreter von A unter Verweis auf den dazu eingereichten Arztbericht von Dr. med.