Die 1920 geborene A hatte ihren Wohnsitz in der Stadt Z. Nachdem sie sich am 26. Februar 2010 notfallmässig in Spitalpflege begeben und später einer Operation unterziehen musste, konnte sie aufgrund der notwendigen Pflege nicht mehr in ihrer bisherigen Wohnung in Z alleine leben. In der Folge versuchte ihre Familie für sie einen geeigneten Pflegeheimplatz zu finden. Am 5. Mai 2010 konnte A ins Alterszentrum B in Y eintreten. Ihr Sohn erkundigte sich bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde Y, wie die Vorgehensweise bezüglich Wohnsitz ist. Nach einigen Abklärungen seitens der Einwohnerkontrolle der Gemeinde Y teilte diese mit, dass ein Wohnsitzwechsel nach Y erforderlich ist.