Die Führung eines eigenen Haushalts besteht schliesslich nicht bloss in der räumlichen Abtrennung eines eigenen Wohnbereichs, was vorliegend ohnehin kaum mit genügender Konsequenz gegeben wäre. Vielmehr umfasst der Begriff der Haushaltsführung grundsätzlich auch die Besorgung verschiedenster mit einer selbst bewohnten Wohnung zusammenhängenden Tätigkeiten wie Ernährung, Wohnungspflege, Einkauf und weitere Besorgungen, Wäsche und Kleiderpflege etc. sowie die entsprechende Planung und Organisation dieser Verrichtungen.