In einer eigenen Wohnung wohnen bedeute, nicht mehr bei den Eltern und auch nicht mit der gesetzlichen Vertretung im gleichen Haushalt zu leben. Dieses Verständnis des Kriteriums "Führen eines eigenen Haushalts" entspricht nach dem Gesagten zweifellos der Intention von Gesetz- und Verordnungsgeber, wonach für den Bezug eines Assistenzbeitrags ein gewisses Mindestmass an Handlungsfähigkeit und entsprechender Selbstbestimmung und Eigenverantwortung der versicherten Person vorausgesetzt wird. 5. 5.1. Die Beschwerdeführerin leidet im Rahmen des Angelman-Syndroms an einer schweren geistigen Behinderung, u.a. mit Verhaltensstörung und stark eingeschränkter Sprachentwicklung.