Das neu vorgeschlagene Assistenzmodell unterscheide sich wesentlich vom Pilotversuch "Assistenzbudget" und werde mit dem neuen Namen Assistenzbeitrag versehen (BBl 2010 1865). Als Anspruchsvoraussetzung wurde nebst dem Bezug einer Hilflosenentschädigung und dem Wohnen zu Hause nun explizit die Handlungsfähigkeit der versicherten Person genannt. Dieses Kriterium begründete der Bundesrat mit den Verantwortlichkeiten und Pflichten, welche mit der Ausrichtung des Assistenzbeitrags übertragen würden.