Diese Voraussetzungen wurden denn auch von der durch ihre Eltern betreuten Beschwerdeführerin zweifellos erfüllt. 4.2. In der Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket, in: BBl 2010 1871) vom 24. Februar 2010 hielt der Bundesrat dann allerdings fest, angesichts der finanziellen Lage der IV könnten nicht alle Elemente des Pilotversuchs "Assistenzbudget" übernommen werden und es sei eine Beschränkung auf den Kern der Zielsetzung (Förderung von Selbstbestimmung und Eigenverantwortung) nötig.