4.1. Hinter dem am 1. Januar 2006 gestarteten Pilotversuch "Assistenzbudget", an welchem die Beschwerdeführerin ab 1. Februar 2006 teilnehmen konnte, stand in der Tat die Absicht, dass die eigenverantwortliche und selbstbestimmte Lebensführung von invaliden Personen gestärkt werden soll, die wegen der Beeinträchtigung der Gesundheit für alltägliche Lebensverrichtungen dauernd Hilfe von Dritten oder persönliche Überwachung brauchen oder regelmässig auf lebenspraktische Begleitung angewiesen sind (Art. 1 Abs. 1 der Verordnung über den Pilotversuch "Assistenzbudget"; SR 831.203).