385 Abs. 3 ZGB weitergeführt wurde. Ab 1. Februar 2006 nahm A. am Pilotversuch "Assistenzbudget" teil. Bei Ausrichtung eines entsprechenden Assistenzgeldes wurde die Zahlung der Hilflosenentschädigung einstweilen eingestellt. Der Pilotversuch "Assistenzbudget" lief per 31. Dezember 2012 aus, nachdem im Zug der 6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket, ab 1. Januar 2012 das Institut des Assistenzbeitrags nach Art. 42quater ff. IVG eingeführt worden war. Mit Verfügung vom 29. Juni 2012 stellte die IV-Stelle fest, dass A. die Anspruchsvoraussetzungen für einen Assistenzbeitrag nicht erfülle.