Nach der Rechtsprechung liegt ein Notfall im stationären Fall vor, wenn medizinische Hilfe unaufschiebbar und für die notwendige Spitalbehandlung eine Rückkehr in den Wohnkanton nicht möglich oder nicht angemessen ist (vgl. E. 3.2 hievor). Aus dem Bericht der SRO AG vom 3. Januar 2007 geht klar hervor, dass nach der Diagnose eines akuten Herzinfarkts die Indikation zur sofortigen PTCA bestand. Bei der Verlegung von Langenthal nach Basel handelte es sich immer noch um ein Procedere im Rahmen der akuten Notfallbehandlung. Eine allfällige weitere Verlegung von Basel nach Luzern wäre unter Berücksichtigung des dringenden medizinischen Handlungsbedarfs nicht angemessen gewesen.