Dass sich die Beschwerdeführerin gegenüber dem Psychologen der Institution D nach anfänglicher Offenheit und dem geäusserten Wunsch nach Lösung von der Familie nach und nach wieder verschloss und sich in die alten Familienstrukturen einordnete, vermag hieran nichts zu ändern. Dies kann mit der inzwischen gewonnenen Einsicht einhergehen, dass aufgrund der wahrscheinlich bleibenden Beeinträchtigungen ein Leben in Selbständigkeit nicht einfach würde. Das widerlegt aber jedenfalls nicht die vor dem Sturzereignis geäusserte begründete Hoffnung darauf, dass sie die Situation werde ändern können.