Angaben der Beschwerdeführerin gegenüber ihren Bezugspersonen bei der Arbeit und an der Berufsschule hatte sie zwar zu Hause wenig Freiraum und unterstand offenbar einer strengen Überwachung durch die Familie. Dabei musste sie neben ihrer Lehre zu Hause auch den Haushalt besorgen, weil die Mutter dazu nicht in der Lage gewesen sei. Die Aussage, dass sie über keinen Freundeskreis verfügt habe, ist aber immerhin insofern zu relativieren, als die Beschwerdeführerin gemäss Berufsschullehrerin in der Klasse durchaus gut aufgehoben war und sie offenbar zumindest telefonischen Kontakt zu Gleichaltrigen hatte.