Zwar bestand offenbar entgegen den Angaben des Vaters und des Bruders H durchaus ein schwieriges familiäres Umfeld für die Beschwerdeführerin. Dabei ist aber vorab zu bedenken, dass die Familienmitglieder diese Probleme einerseits anders wahrgenommen haben dürften als die Beschwerdeführerin und sie andererseits solche Umstände jedenfalls verständlicherweise nicht nach aussen tragen wollten, dies namentlich auch vor dem bestehenden kulturellen Hintergrund der Familie. Gemäss Angaben der Beschwerdeführerin gegenüber ihren Bezugspersonen bei der Arbeit und an der Berufsschule hatte sie zwar zu Hause wenig Freiraum und unterstand offenbar einer strengen Überwachung durch die Familie.