Dass dieser Schwindel bei sitzender Position auf dem äusseren, sehr niedrigen Fenstersims zu einem Sturz rückwärts aus dem Fenster führen konnte, die Beschwerdeführerin dabei aber dennoch in der Lage sein konnte, reflexartig die Beine anzuziehen und so mit den Füssen voran am Boden aufzutreffen, ist demgemäss keineswegs ausgeschlossen. Weitere Abklärungen in diesem Zusammenhang könnten jedenfalls zu keinem anderslautenden Ergebnis führen, nachdem letztlich ohnehin unklar bleibt, aus welcher genauen Position der Sturz tatsächlich erfolgt ist. Auch die Landeposition wird nicht mehr sicher eruiert werden können.