erscheint zwar wenig hilfreich, ist aber aus der konkreten Situation heraus bis zu einem gewissen Grad erklärbar. Die auf Nachfrage hin gemachten Angaben stimmen jedenfalls mit den am selben Abend im Spital G erfolgten Schilderungen der übrigen Beteiligten überein. 6.3. Aus rein unfallmechanischer Sicht ist sodann entgegen den diesbezüglichen Ausführungen der C festzuhalten, dass sich der Sturz aus dem Fenster, wie er von der Beschwerdeführerin geschildert wird, tatsächlich so zugetragen haben kann. Das Fenstersims im Badezimmer ist mit einer Höhe von lediglich 64 cm sehr niedrig und birgt bereits aus diesem Grund eine allgemein erhöhte Sturzgefahr in sich.