Demgemäss erscheint es aber durchaus als möglich, dass I, welcher in seinem Zimmer gelernt hat, erst mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung aus dem Fenster schaute, sodass der ältere Bruder H zu diesem Zeitpunkt bereits im Begriff gewesen sein konnte, seiner Schwester zu Hilfe zu eilen. Dass die Bergung und der Transport in die Notfallaufnahme des Spitals G der nach dem Sturz ja nicht bewusstlosen Beschwerdeführerin durch die sofort vor Ort befindlichen Familienmitglieder ohne Beizug des Rettungsdienstes erfolgt ist, entspricht zwar nicht einem den Umständen angemessenen Verhalten, vermag die Glaubwürdigkeit der Unfallschilderung aber ebenfalls nicht zu erschüttern.