Aus dem polizeilichen Ermittlungsbericht kann allerdings geschlossen werden, dass die Beschwerdeführerin nach ihrem Sturz wohl während einem gewissen Zeitraum um Hilfe geschrien haben muss, wobei selbst Nachbarn darauf aufmerksam wurden. Demgemäss erscheint es aber durchaus als möglich, dass I, welcher in seinem Zimmer gelernt hat, erst mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung aus dem Fenster schaute, sodass der ältere Bruder H zu diesem Zeitpunkt bereits im Begriff gewesen sein konnte, seiner Schwester zu Hilfe zu eilen.